Konsequent und ohne Zeitverlust setzen wir Ihre Forderungen durch:
Bonitätscheck, Einholung von Auskünften beim Handelsregister bei gewerblichen Schuldnern, Einholung von Auskünften betreffend eröffneter und bereits laufender Insolvenzverfahren des Schuldners, Einholung von Einwohnermeldeamtsauskünften, Einholung von Auskünften aus der Schuldnerkartei, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch geschultes Personal, Vereinbarung von Zahlungslösungen wie zb. Ratenzahlungen, Stundungs- oder Vergleichsvereinbarungen – jedoch ausschließlich in Absprache mit Ihnen als Gläubiger, Durchführung der Zwangsvollstreckung zb. durch Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Einleitung von Pfändungsmaßnahmen, Eintragung von Zwangshypotheken, Überwachung der Forderung in der Zwangsvollstreckung